Freies Geleit bezeichnet eine Zusage an eine bestimmte Person, nicht belästigt, angegriffen oder verhaftet zu werden. ==Strafprozessrecht== Im Prozessrecht bezeichnet „Freies Geleit“ die Zusage eines Gerichts an einen Beschuldigten, ihn im Zugriffsbereich der Justizorgane nicht in Gewahrsam zu nehmen. Eine solche Zusage soll wichtige Zeugen e... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Freies_Geleit
(Strafrecht) schon im Mittelalter Zusicherung der freien Rückkehr von Personen bei Inanspruchnahme durch Gerichte als Zeugen (u. U. auch von Angeklagten nach Verurteilung und Verbüßung der Strafe). Heute: Zusicherung für ausländische Prozessbeteiligte, dass sie ungehindert in das Heimatland zurückkehren können, falls... Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/freies-geleit-strafrecht